Baugutachter Villingen-Schwenningen

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Stefan Hubenschmid Villingen-Schwenningen
Dipl.-Ing. (FH)

Stefan Hubenschmid

Bausachverständiger und Baugutachter

Siederstrasse 28
78054 Villingen-Schwenningen
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Dipl.-Ing. (FH) freier Architekt
  • Dipl.-Ing. (FH) beratender Bauingenieur
  • Dipl. Wirtsch.-Ing. (FH) und MBA
  • Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung und Schäden an Gebäuden
  • Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Steinbeis Interzert gemäß europäischen Norm DIN EN ISOI EC 17024
  • Zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert) für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten (LF) DIN EN ISO/IEC 17024
  • Sachkundenachweis zum Sicherheit- und Gesundheitsschutz bei der Sanierung von Gebäudeschadstoffen nach DGUV-Regel 101-004 (bisher: BGR 128), Anhang 6A und 6B inkl. Fachkundeanforderung nach TRGS 524 Anlage 2A und 2B
  • Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden mit geprüfter Qualifikation (ifbau)
  • Zertifizierter Energieeffizienz-Experte KfW und BAFA
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Villingen-Schwenningen steht Ihnen Dipl.-Ing. (FH) Herr Stefan Hubenschmid als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Herr Stefan Hubenschmid kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Villingen-Schwenningen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Villingen-Schwenningen kommen bzw. sich nicht in Villingen-Schwenningen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Villingen-Schwenningen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Villingen-Schwenningen liegt im Südwesten Baden-Württembergs. Mit 82.000 Einwohnern ist Villingen-Schwenningen eine badisch-württembergische „Doppelstadt“ Oberzentrum, Hochschulstandort, Kreisstadt und größte Stadt des Schwarzwald-Baar-Kreises.

Die Entfernung zwischen den beiden Zentren der Doppelstadt Villingen-Schwenningen beträgt etwa acht Kilometer. Villingen liegt zwischen dem Ostrand des Schwarzwaldes und der Hochmulde der Baar an der Brigach. Die Brigach ist einer der beiden Quellflüsse der Donau

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